WER KANN IN UNSER PFLEGEHEIM AUFGENOMMEN WERDEN?
In unser Pflegeheim kann jeder Patient aufgenommen werden, der ganztägige Pflegeleistungen mit der Diagnose einer langwierigen Krankheit erfordert und von 0 bis 40 Pkte bekommen hat. Nach dem modifizierten Barthel-Index:
- Personen mit Defizit der Selbstpflege, die aus diesem Grund ständige, langfristige Pflege und Betreuung erfordern
- Behinderte
- Patienten in der Rekonvaleszenz-Periode (nach der Krankenhausbehandlung), die Pflege, Rehabilitation und Vorbereitung auf spätere Selbstpflege erfordern.
DAS PFLEGEHEIM DARF NICHT FOLGENDE PERSONEN AUFNEHMEN:
- Kranke in der akuten Phase der psychischen Krankheit
- Süchtige (Alkohol, Drogen)
- Patienten mit der aktiven Tumorkrankheit
- Kinder
PFLEGEHEIMEINWEISUNG KANN VERLANGEN:
- Betroffener (Patient), sein Betreuer oder gesetzlicher Vertreter
- Krankenanstaltsarzt
Die Entscheidung über die Aufnahme eines Patienten ins Pflegeheim wird vom Pflegeheimleiter im Einvernehmen mit dem im Pflegeheim arbeitenden Arzt in Anlehnung an erforderliche Unterlagen und anhand einer Einweisung vom Arzt getroffen.